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Patientenmerkblatt zur
Wurzelbehandlung
Lieber Patient, bei
ihnen ist eine Wurzelbehandlung erforderlich.
Notwendig
wird ein solcher Eingriff, wenn das Zahninnere, im Volksmund auch „Nerv“
genannt, erkrankt ist. Folgen
dieser Erkrankung sind anfangs Beschwerden bei Kälte- und Wärmereizen,
später plötzliche, auch länger anhaltende, heftige Schmerzen.
Die
Erkrankung des Nervs erfolgt durch Karies aber auch durch degenerative
Erscheinungen (langsames Absterben) wie es bisweilen nach großen Füllungen
oder Kronen vorkommt, die in Folge einer Kariesentfernung gemacht
wurden, oder manchmal sogar ohne jeden ersichtlichen Grund.
Karies
stellt eine Wunde dar, die dringend und vor allem frühzeitig entfernt und
gefüllt werden muss. Geschieht dies nicht, können Bakterien ins
Zahninnere eindringen und dort eine Entzündung des umliegenden Gewebes
hervorrufen. Die Gefäße dehnen sich aus, finden im Zahninneren zu wenig
Raum und drücken deshalb auf den Nerv. Ohne Behandlung des erkrankten
Zahnes, können die Bakterien nach Zerstörung der Zahnpulpa
ungehindert in den Kieferknochen eindringen und dort eine Entzündung auslösen.
Der Zahn reagiert in diesem Stadium nicht mehr auf Kälte, was der
Zahnarzt mit Kältespray prüfen muss. Er ist so zusagen tot. Wenn der
Zahn Sie nachts nicht mehr schlafen lässt und pocht oder tot ist muss er
wurzelbehandelt werden.
Geschieht dies nicht ist eine Ausbreitung der Entzündung
in die Weichteile die Folge die sogenannte „dicke Backe“. Wird auch
darauf nicht reagiert, platzt der Eiter ins Blut was auch zum Tode führen
kann.
Was
können wir nun für Sie tun?
Wir
machen Sie schmerfrei durch
Öffnen des Zahnes, so dass der Druck entweichen kann.
Wir
entfernen dabei das lebende, entzündete oder auch abgestorbene Gewebe in
dem betroffenen Zahnkanal. Der Zahn muss
solange offen bleiben, bis
der akute Schmerz
nachlässt. Sofortiges Füllen führt zu erneuten Schmerzen.
Was
so einfach klingt, ist allerdings recht kompliziert.....
Mit kleinsten Instrumenten werden die entzündeten Gewebereste sorgfältig
entfernt, bis schließlich der Wurzelkanal so erweitert ist damit, er eine
Füllung aufnehmen kann. Dies nimmt mehrere Behandlungstermine in
Anspruch, bis die Entzündung abgeklungen ist, dabei wird der Kanal immer
wieder desinfiziert, bis der Zahn schmerzfrei ist. (medizinische Einlage).
Zuletzt wird mit einem speziellen, gewebefreundlichen Füllmaterial, der
Kanal bakteriendicht abgeschlossen. (Wurzelfüllung)
Die
Öffnung im Zahn wird mit einer Kompositfüllung (Kunststoff)
verschlossen. Darüber hinaus
kann es erforderlich sein,
den Zahn nach einer erfolgreichen Wurzelkanalbehandlung, mit einer Krone
zu stabilisieren um eine Reinfektion sicher zu vermeiden.
Gibt
es Risiken?
Komplizierte
Kanalstrukturen und starke Wurzelkrümmungen erschweren diesen komplexen
Eingriff. Im ungünstigsten Fall können die zum Teil nur zehntel (!)
Millimeter starken Instrumente brechen und die Behandlung hinauszögern.
Bei ungünstigen anatomischen Voraussetzungen kann es zu einem Durchbruch
des Instruments aus dem Wurzelkanal heraus kommen. Selbst eine hochwertige
und nach allen Regeln der zahnärztlichen Kunst durchgeführte
Wurzelbehandlung, kann den Therapieerfolg nicht immer garantieren und
einen operativen Folgeeingriff oder die Entfernung des Zahnes nach sich
ziehen.
Eine
Risikominimierung erreicht man durch eine elektronische Längenmessung.
Diese muss jedoch gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Preis beträgt
ca. 30 – 150 € je nach
Anzahl der Kanäle und Schwierigkeit. Im Preis inbegriffen ist die
Verwendung von Spezialfeilen aus Titan, die ausserordentlich flexibel sind
und eine Zwischenwurzelfüllung incl. Zwischenzahnfüllung, die ebenfalls
nicht von der Kasse übernommen werden. Die Zwischenfüllung ist im
Gegensatz zur endgültigen Wurzelfüllung reversibel und kann bei Schmerz
sofort wieder entfernt werden. (sogenannte Testfüllung).
Schmerzen nach einer Wurzelfüllung können auftreten wenn die
Desinfektionsphase noch nicht ausreichend war oder aber die Bakterien zu
aggressiv oder die Körperabwehr zu schwach.
Die Wurzelspitzenresektion
Bei
einer Wurzelspitzenresektion wird die Wurzelspitze eines erkrankten Zahnes
operativ entfernt, wenn auf anderem Weg keine Ausheilung der Entzündung
in Bereich der Wurzelspitze zu erreichen ist. Dies kann der Fall sein, wenn
eine herkömmliche Wurzelkanalbehandlung nicht zur Ausheilung führt, oder
sich an der Wurzelspitze bereits größere Veränderungen in Form von
Zysten, oder ähnlichem gebildet haben, die operativ entfernt werden müssen. Voraussetzung
für einen Behandlungserfolg ist in jedem Fall, eine dichte Füllung des
Wurzelkanals, wie bei der konventionellen Wurzelkanalbehandlung.
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